Du möchtest bei uns ein Bachelorstudium aufnehmen? Dann brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Du hast deine HZB im Ausland erworben?
Alle Informationen hierzu findest du im Bereich International
Du hast kein Abitur und möchtest studieren? Für beruflich Qualifizierte gibt es zwei Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten.
Mit dem allgemeinen Hochschulzugang hast du freie Auswahl bei unseren Studiengängen. Mit dem fachgebundenen Hochschulzugang ist eine fachliche Nähe von Berufsausbildung und Studiengang notwendig.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Den Kontakt findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Die Kontakte für deinen Ansprechpartner findest du hier:
Ansprechpersonen der Fakultäten:
Betriebswirtschaft
Elektrotechnik
Informatik
Maschinenbau
Soziales und Gesundheit
Fakultät Tourismus-Management
Beachte zudem, dass du binnen zwei Semestern Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 30 ECTS zu absolvieren hast (so gennantes "Probestudium"). Erfüllst du diese Vorgabe, steht einem weiteren Verbleib bei uns nichts im Wege.
Falls du unsicher bist, ob dein Schulabschluss oder dein berufliche Qualifikation bei uns als HZB anerkannt sind, kontaktiere die Allgemeine Studienberatung. Wir helfen dir gerne!
Die berufliche Pflege ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, in der du mit hilfsbedürftigen Menschen in kritischen Lebensphasen arbeitest. Daher musst du deine gesundheitliche Eignung mit einem Gesundheitszeugnis sowie deine Zuverlässigkeit für diese Aufgabe mit einem erweiterten Führungszeugnis nachweisen. Für das Gesundheitszeugnis gehst du am besten mit einem Ausdruck unserer Vorlage zu deinem Hausarzt und bittest ihn, dieses für dich auszufüllen. Das erweiterte Führungszeugnis kannst du entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei deiner örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dir wird das Zeugnis dann in der Regel binnen ein bis zwei Wochen postalisch zugeschickt. Weitere Infos dazu findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Bist du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht 18 Jahre alt, benötigen wir eine Einverständniserklärungdeiner Eltern bzw. deiner gesetzlichen Vertreter.
Zur Verwendung des Chatbots ist eine Zustimmung zur Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren externen Dienstleister erforderlich.
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