Als Lehrbeauftragte bzw. Lehrbeauftragter untersützen Sie die Professorinnen und Professoren im Rahmen von Vorlesungen bzw. Seminaren. Als Spezialistinnen und Spezialiseten eines bestimmten Fachgebietes punkten Sie mit Ihrer fachlichen Expertise und Ihrem Praxiswissen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um an der Hochschule als Lehrbeauftragte bzw. Lehrbeauftragter tätig zu sein:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- mind. dreijährige Berufspraxis nach dem Studium
Wichtige Hinweise in eigener Sache:
Vertragsverhältnis
- öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern
- Lehraufträge begründen kein Arbeitnehmerverhältnis im steuerrechtlichen und sozialrechtlichem Sinn
Für alle weiteren Rückfragen rund um Ihre Lehrbeauftragung wenden Sie sich gerne an Frau Anja Marx, anja.marx@hs-kempten.de
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