Amtliche Bekanntmachungen

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Hochschulöffentliche Bekanntmachung

Satzungen sind von den Hochschulen in eigener Zuständigkeit zu veröffentlichen. Dabei sind die Vorgaben der Verordnung über die Bekanntmachung von Hochschulsatzungen (HSchBekV) vom 4. November 1993 (GVBl S. 848), geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2004 (GVBl S. 580), zu beachten.

Eine Satzung wird gemäß § 2 HSchBekV durch Niederlegung bekannt gemacht. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten hat hierzu folgendes Verfahren festgelegt:

Die Niederlegung erfolgt jeweils in den Räumen der Bibliothek (87435 Kempten, Bahnhofstraße 61) und kann dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo, Di & Do: 07:45 - 17:00 Uhr, Mi: 07:45 - 18.00 Uhr und Fr: 07:45 - 15:00 Uhr) eingesehen werden. Die Bekanntmachung der Niederlegung erfolgt durch Anschlag in den Aushängekästen der Zentralverwaltung im Erdgeschoss des Gebäudes V.

Zusätzlich wird die Satzung über die WEB-Seiten der Hochschule Kempten veröffentlicht.

gez.
C. Herrmann
- Kanzler -

Hinweis der Hochschulleitung

Die Veröffentlichung dieser Vorschriften dient der schnellen Informationssuche. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Die amtliche Bekanntmachung wird durch diese Web-Seiten nicht ersetzt, maßgeblich und rechtsverbindlich ist allein die amtliche niedergelegte Fassung.

Die Einsichtnahme in die amtliche Fassung kann auch in der Bibliothek erfolgen. Seit 1.1.2005 werden hochschuleigene Satzungen nur noch im Internet, d.h. auf den Seiten der Hochschule, veröffentlicht. Die Originalfassungen der Satzungen können in der Bibliothek der Hochschule Kempten eingesehen werden.